9.6.99
Antrag: Verteilung der Sitze nach Hare-Niemeyer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge beschließen:
§ 9 (2) S. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates wird durch den Satz
"Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Hare Niemeyer-Verfahren"
ersetzt.
Begründung:
Bisher erfolgt die Sitzverteilung nach dem d' Hondt'schen Verfahren.
Dieses Verfahren ist nach der Bay. Gemeindeordnung mit dem Gebot der verbesserten Verhältniswahl vereinbar und kann das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien grundsätzlich wiedergeben.
Bei der derzeitigen Sitzverteilung im Erlanger Stadtrat führt dieses Verteilungsverfahren jedoch nicht zu der von der Gemeindeordnung geforderten Widerspiegelung des WählerInnenwillens.
Die kleineren Fraktionen und Ausschußgemeinschaften werden bei der Sitzverteilung in einigen Gremien so benachteiligt, daß sie überhaupt nicht vertreten sind (z.B. Aufsichtsrat EStW, GeWoBau und ZV Abfallwirtschaft).
Diese Verzerrung des WählerInnenwillens könnte durch die Änderung des § 9 (2) S.2 GO des Stadtrates behoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hann